Seit dem 21.07.2026 gelten die neu gefassten Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zum 29.07.2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten.
Zwischen neuen Förderbedingungen, gesetzlichen Anforderungen und einer Vielzahl möglicher Sanierungsmaßnahmen fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Was wird künftig noch gefördert? Welche Vorgaben gelten für mein Gebäude? Und welche Investitionen sind technisch, wirtschaftlich und langfristig sinnvoll?
Genau da kommen wir als Energieberatende ins Spiel. Wir unterstützen Sie dabei, Klarheit zu schaffen und fundierte Entscheidungen zu treffen:
- Welche gesetzlichen Anforderungen sind zu beachten?
- Welche Maßnahmen sind technisch und wirtschaftlich sinnvoll?
- Wie können verfügbare Fördermittel optimal genutzt werden?
Gerade in Zeiten sich wandelnder Rahmenbedingungen sind eine unabhängige Beratung und ein klarer Fahrplan wichtiger denn je.
Gesetze und Förderprogramme ändern sich. Eine gute Beratung bleibt. 🌿🏡